Donnerstag, 31. Mai 2018

Experten warnen vor gefälschten Datenschutz-Mails

Kriminelle nutzen die E-Mail-Welle zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und bitten unter diesem Vorwand um die "Bestätigung" von Nutzerdaten. Vorsicht!
Europäische Internetnutzer erhalten derzeit viele E-Mails: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai verbindlich - deshalb schicken Onlinedienste jedem ihrer Nutzer eine E-Mail, in der sie neue Nutzungsbedingungen vorstellen und bitten, sie zu bestätigen. In dieser E-Mail-Flut schwimmen jedoch auch Betrüger mit, warnen Verbraucherschützer und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
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"Sie versenden unter anderem im Namen von Onlineshops wie Amazon, eBay und PayPal wie auch von namhaften Banken Phishing-E-Mails, in denen sie um die Eingabe von sensiblen Informationen bitten", heißt es in der Warnung des BSI. "Es sind sogar schon Fälle aufgetreten, in denen Opfer dazu gebracht wurden, Ausweise einzuscannen und an den Absender zu versenden."
Im Zweifel sollen Nutzer sich selbst zurückmelden - auf bekanntem Weg
Die Verbraucherzentrale NRW verzeichnet derzeit einen Anstieg solcher betrügerischen E-Mails. Die Verbraucherschützer stellen klar: Seriöse Firmen fragen nicht nach Zugangsdaten und schon gar nicht nach einer Kopie des Ausweises. "Falls Sie Zweifel haben, öffnen Sie in einem Browser die Ihnen bekannte Internetseite und melden sich dort mit Ihren Zugangsdaten an", so der Rat. "Oder Sie erkundigen sich direkt beim Kundenservice der Firma, ob Sie tatsächlich etwas machen müssen."
Animation: Die DSGVO
Keinesfalls sollten Nutzer auf die Links in den erhaltenen Mails klicken oder darin genannte Kontaktwege nutzen, heißt es weiter. Das BSI appelliert an die Nutzer, sich trotz der vielen DSGVO-Nachrichten die Zeit zu nehmen, die E-Mail-Adresse des Absenders sowie den Inhalt der Nachricht kritisch zu prüfen. Handelt es sich um einen Betrugsversuch, sollte man die E-Mail am besten gleich löschen.

Quelle: http://www.spiegel.de

Falscher Microsoft Techniker verschlüsselt PC - Abzockanruf - Windows 10...





Wenn bei euch jemand anruft und sich als Techniker von Microsoft oder einer
anderen IT-Firma ausgibt, dann legt besser direkt auf. Besonders dann, wenn der
Anrufer Englisch spricht und oder aus dem Ausland anruft.


Diese Anrufer geben vor, dass euer PC oder Notebook ein Sicherheitsproblem
hat und „vom Netz“ genommen wird, wenn Ihr nicht ein neues Zertifikat oder eine
neue Lizenz kauft. Oft heißt es auch, dass von eurem PC Malware verbreitet wird
und der PC von dem „Fachmann“ am Telefon gereinigt werden müsse.




Quelle: Tuhl Teim DE

Montag, 28. Mai 2018

Supertuxkart Strecken mit Blender erstellen #03


Am 30.12.2017 veröffentlicht

In dieser Tutorial Serie zeige Ich, wie man Supertuxkart Strecken mit Blender erstellen kann. In diesem Video werden wir den Streckenverlauf selber erstellen - Viel Spaß!

Donnerstag, 24. Mai 2018

Windows 10 Computer ist gesperrt beim Surfen im Internet - 500 Euro bitt...













Trojaner und Viren waren gestern. Heute rufen die Internetkriminellen
euch an ... oder lassen sich anrufen. Eine aktuelle Masche der
Kriminellen sind mit Schadcode versehene Webseiten, die auf dem Browser
„Ihr Computer wird gesperrt“ oder „Dieser Computer ist gesperrt“ u.a.
anzeigen (Tech Support Scam).

Dazu wird eine Telefonnummer (0800-xxx) eingeblendet, bei der der
Benutzer „technische Hilfe“ zu diesem Problem bekommt. Während Trojaner
wie Locky den Benutzer direkt mit verschlüsselten Dateien erpressen,
wird bei der im Video gezeigten Masche dem Benutzer „Hilfe“
vorgegaukelt.

Dann greifen die Kriminellen mit Programmen wie TeamViewer oder Supremo
direkt auf den PC zu und löschen und manipulieren Dateien und gaukeln so
technische Probleme vor. Im letzten Schritt soll der Benutzer 500 Euro
zahlen, am besten per SEPA-Überweisung 😒

Virenscanner und Sicherheitsprogramme helfen bei diesem Betrug nicht.





Quelle: Tuhl Teim DE

Montag, 21. Mai 2018

Supertuxkart Strecken mit Blender erstellen #02


Am 30.12.2017 veröffentlicht

In dieser Tutorial Serie zeige Ich, wie man Supertuxkart Strecken mit Blender erstellen kann. In diesem Video werden wir den Streckenverlauf selber erstellen - Viel Spaß!

Montag, 14. Mai 2018

Supertuxkart Strecken mit Blender erstellen #01


Am 30.12.2017 veröffentlicht

In dieser Tutorial Serie zeige Ich, wie man Supertuxkart Strecken mit Blender erstellen kann. In diesem Video werden wir den Streckenverlauf selber erstellen - Viel Spaß!

Sonntag, 13. Mai 2018

Bundestag gibt Staatstrojaner für die alltägliche Strafverfolgung frei


 


Die Polizei darf künftig offiziell Internet-Telefonate und Messenger-Kommunikation bei Verdacht auf eine Vielzahl von Delikten überwachen sowie heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Ein Entwurf dazu hat das Parlament passiert.
Strafverfolger dürfen künftig in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema rechtlich abgesichert überwachen. In einem intransparenten Eilverfahren hat der Bundestag dazu am Donnerstag mit der Mehrheit der großen Koalition einen Gesetzentwurf verabschiedet. Zudem erhält die Polizei die Befugnis, beim Verdacht auf "besonders schwere Straftaten" heimlich komplette IT-Systeme wie Computer oder Smartphones auszuspähen. Dafür ist es nötig, die Geräte der Betroffenen mit Schadsoftware in Form sogenannter Staatstrojaner zu infizieren. Damit wird die IT-Sicherheit laut Experten allgemein untergraben.
Mit der Initiative, gegen die Linke und Grüne und zwei SPD-Abgeordnete stimmten, schafft der Gesetzgeber umfassende Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die heimliche Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung (StPO). Ermittler sollen mit dem ersten Instrument laufende Kommunikation "an der Quelle" abgreifen dürfen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde.
Als Voraussetzung dafür gilt der breite Straftatenkatalog aus Paragraf 100a StPO, der auch das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails regelt. Die Liste fängt mit Mord und Totschlag an, reicht aber über Steuerdelikte, Computerbetrug, Hehlerei bis zu einem Vergehen, bei dem jemand einen Flüchtling zu einer missbräuchlichen Asylantragsstellung verleitet.
Die Lizenz für ein weitergehendes Infiltrieren von Rechnern und Durchsuchen von Festplatten wird an den strikteren Paragraf 100c StPO gekoppelt, der den großen Lauschangriff regelt. Wie das vom Bundesverfassungsgericht im Streit um Computerwanzen entwickelte Recht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen bei beiden Maßnahmen in der Praxis gewahrt werden soll, steht trotz Richtervorbehalts in den Sternen.
Kritiker bemängeln, dass Schwarz-Rot den Entwurf selbst wie ein trojanisches Pferd ins Parlament geschmuggelt und nachträglich an zwei weitgehend sachfremde Gesetzentwürfe angekoppelt habe, mit denen das Strafverfahren allgemein "effektiver und praxistauglicher" ausgestaltet werden soll. Eigentlich geht es dabei etwa um die Möglichkeit, zusätzlich zu bisherigen Sanktionen Fahrverbote für Straftäter zu verhängen und mehr DNA-Abgleiche durchzuführen. Der Plan, die heiklen Überwachungsvorgaben massiv auszuweiten und potenziell zu einer Standardmaßnahme zu machen, erblickte erst spät mit einer "Formulierungshilfe" der Bundesregierung das Licht der Welt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD übernahmen diesen Vorschlag fast unverändert. Der Bundesrat blieb außen vor, eine größere öffentliche Debatte wurde vermieden.
Die zuvor auf Bundesebene nur zur Terrorabwehr freigegebenen Staatstrojaner sind besonders umstritten, weil die Ermittler dabei technisch gesehen genauso vorgehen wie Cyberkriminelle. Um auf die Geräte zu kommen, müssen die Behörden Sicherheitslücken bis hin zu "Zero Day Exploits" ausfindig machen und ausnutzen. Dass damit hohe Risiken für die Allgemeinheit verknüpft sind, zeigten jüngst erst die weltweiten Angriffe mit dem Erpressungstrojaner WannaCry. Die dabei genutzten Werkzeuge stammten ursprünglich von US-Geheimdiensten, die den Angriff damit erst ermöglichten.

Quelle:  Stefan Krempl/https://www.heise.de

Donnerstag, 10. Mai 2018

Gameday Nr.3 der Bielefeld Bulldogs


GAMEDAY NR.3
 

Einlass ist ab 17 Uhr. Kickoff 18 Uhr. Für das leibliche Wohl sorgt das Team von Dieters Stadion Crew mit folgendem Sortiment:
Pommes, Bratwurst, Manta Platte, Bulldogs Burger, Pulled Pork Burger, Hähnchenschnitzel und Schnitzel im Brötchen, Kaffee, Brezel, Donuts und Leberkäs Brötchen.

Für ein buntes Rahmenprogramm sorgen die Wildcats.
Eintritt 8€ Ermäßigt 4€
Wir freuen uns auf euch!
Achtung! Außer den Bulldogs sind keine Hunde im Stadion erlaubt!

Bielefeld Bulldogs

Sonntag, 6. Mai 2018

Winterkorn droht der Verlust seines Vermögens, dieser arme Mann

Es wird auch Zeit das diese Typen endlich für das gerade stehen sollen was sie verzapft haben. Und nicht immer noch ein paar Boni zahlen wenn sie Mist gebaut haben. Nun sollte man endlich auch in den Städten und Gemeinen mal anfangen die Entscheidungsträger die Mist gebaut haben zur Verantwortung zu ziehen. Auch diese Frau Merkel sollte mal über einiges Nachdenken.



• Dem Ex-VW-Vorstandsvorsitzenden Winterkorn droht der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zufolge der Verlust der bürgerlichen Existenz.
• Der VW-Konzern prüfe, ihn für den entstandenen Milliardenschaden des Dieselskandals haftbar zu machen, berichtet die Zeitung.
• Winterkorn wurde am Donnerstag bereits in den USA wegen des Abgasskandals angeklagt.
In der Affäre um manipulierte Abgaswerte prüft der Volkswagenkonzern Schadensersatzansprüche gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Ihm drohe im Extremfall der Verlust seines kompletten Vermögens, berichtete die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) unter Berufung auf Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. Im Umfeld des Aufsichtsrates kursieren demnach bereits Zahlen, wie viel von dem tief gefallenen Manager zu holen ist. In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover sei von bis zu einer Milliarde Euro die Rede.
Der VW-Chef hat dem Bericht zufolge im Laufe seiner jahrzehntelangen Karriere im Dienste des Autoherstellers mehr als 100 Millionen Euro verdient. Allein seine Pensionsansprüche summieren sich demnach auf knapp 30 Millionen Euro.
Selbst wenn Winterkorn keine Mitwisserschaft am Betrug beim Dieselskandal nachgewiesen werde, müsse er um sein Vermögen fürchten. Denn Manager haften nach deutschem Recht nicht nur, wenn sie einem Unternehmen willentlich schaden, sondern auch, wenn sie mit den Kontrollmechanismen nachlässig waren.
VW-Jurist belastet Winterkorn schwer
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig sind die deutschen Ermittlungen gegen Winterkorn und 38 weitere Beschuldigte wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen fast abgeschlossen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe, sagte der FAS, dass den Verteidigern der Beschuldigten "im Sommer" Akteneinsicht gewährt werden solle.
Winterkorn wurde am Donnerstag bereits in den USA wegen des Abgasskandals angeklagt. Ihm werden Verschwörung und Betrug vorgeworfen. Ein hochrangiger VW-Jurist will den früheren Volkswagenchef nach SZ-Informationen schon am 27. Juli 2015 über den Einsatz einer betrügerischen Software auf dem US-Markt informiert haben. Er soll Winterkorn die Einschätzung von hauseigenen Technikern geschildert haben, wonach diese Software ein verbotenes "defeat device" sei. Zudem habe er Winterkorn geraten, selbst die Initiative zur Aufklärung zu ergreifen, bevor es die US-Behörden tun - doch das geschah nicht.
In Deutschland ist Winterkorn sicher vor der US-Justiz: Er darf laut Grundgesetz nicht ans Ausland ausgeliefert werden. Allerdings könnte schon eine Reise über die österreichische Grenze für ihn gefährlich werden. Die USA haben zahlreiche bilaterale Abkommen geschlossen, auf deren Grundlage entschieden wird, ob jemand ausgeliefert werden darf.

Dienstag, 1. Mai 2018

Gary Barlow - Journey to Afghanistan (Part 2)



Gary Barlow flies 4,000 miles to Afghanistan for the toughest gig of his life, as he puts on a show for a thousand British servicemen and women in Camp Bastion.

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