Kriminelle nutzen die E-Mail-Welle zur Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und bitten unter diesem Vorwand um die "Bestätigung" von Nutzerdaten.
Vorsicht!
Europäische Internetnutzer erhalten derzeit viele E-Mails: Die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) gilt ab dem 25. Mai verbindlich - deshalb schicken Onlinedienste jedem
ihrer Nutzer eine E-Mail, in der sie neue Nutzungsbedingungen vorstellen und
bitten, sie zu bestätigen. In dieser E-Mail-Flut schwimmen jedoch auch Betrüger
mit, warnen Verbraucherschützer und das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI).
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"Sie versenden unter anderem im Namen von Onlineshops wie Amazon, eBay und
PayPal wie auch von namhaften Banken Phishing-E-Mails, in denen sie um die
Eingabe von sensiblen Informationen bitten", heißt
es in der Warnung des BSI. "Es sind sogar schon Fälle aufgetreten, in denen
Opfer dazu gebracht wurden, Ausweise einzuscannen und an den Absender zu
versenden."
Im Zweifel sollen Nutzer sich selbst zurückmelden - auf bekanntem Weg
Die Verbraucherzentrale NRW verzeichnet
derzeit einen Anstieg solcher betrügerischen E-Mails. Die
Verbraucherschützer stellen klar: Seriöse Firmen fragen nicht nach Zugangsdaten
und schon gar nicht nach einer Kopie des Ausweises. "Falls Sie Zweifel haben,
öffnen Sie in einem Browser die Ihnen bekannte Internetseite und melden sich
dort mit Ihren Zugangsdaten an", so der Rat. "Oder Sie erkundigen sich direkt
beim Kundenservice der Firma, ob Sie tatsächlich etwas machen müssen."
Animation: Die DSGVO
Keinesfalls sollten Nutzer auf die Links in den erhaltenen Mails klicken oder
darin genannte Kontaktwege nutzen, heißt es weiter. Das BSI appelliert an die
Nutzer, sich trotz der vielen DSGVO-Nachrichten die Zeit zu nehmen, die
E-Mail-Adresse des Absenders sowie den Inhalt der Nachricht kritisch zu prüfen.
Handelt es sich um einen Betrugsversuch, sollte man die E-Mail am besten gleich
löschen.
Quelle: http://www.spiegel.de
Jedes Gesicht hat eine Geschichte, und jede Geschichte braucht jemanden der sie erzählt.
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